1. Annahme
Tatatuk – Kindersecondhand übernimmt die Verkaufsvermittlung der Ware des Kunden für drei Monate. Wir
behalten uns das Recht vor, Ware ganz oder teilweise, ohne Begründung abzulehnen. Der Verkäufer/Kunde
erklärt verbindlich und haftet dafür, dass die übergebene Ware sein Eigentum ist. Im Falle von Markenware
übernehmen wir ausschließlich Originale. Der Eigentümer versichert, dass es sich hierbei um echte Markenware
handelt und keine Verletzung des Marken- und /oder Plagiatsrechts vorliegt.
Der Eigentümer der Ware haftet für alle zivilrechtlichen Ansprüche, die sich aus dem Verkauf von Plagiaten
ergeben können. Wir behalten uns vor, im Schadensfall an den Kommittent Regressanspruch zu stellen. Nach
Auswahl der Kommissionsartikel wird ein detaillierter Warenschein erstellt.
2. Zustand der Ware
In Kommission gegebene Kleidung (bevorzugt ist Markenware) entspricht der laufenden Mode, ist gepflegt,
gewaschen und gebügelt. Ohne Flecken und Löcher, frei von Gerüchen und Mängeln, wie fehlende Knöpfe oder
defekte Reißverschlüsse. Schuhe sind neuwertig und weisen wenig Gebrauchsspuren auf.
Gebrauchsgegenstände sind sauber, funktionstüchtig und vollständig. Kinderautositze entsprechen der DIN-Norm
und sind unfallfrei.
Der Eigentümer der Ware erklärt, keine ihm bekannten Mängel zu verschweigen und bestätigt deren
Mängelfreiheit. Er verpflichtet sich, im Fall der Mangelhaftigkeit der Ware, gegenüber dritten Personen schad -
und klaglos zu halten. Eine Überprüfung der Ware durch Tatatuk – Kindersecondhand auf Mängel erfolgt in
keinem Fall.
3. Vergütung
Der Verkaufspreis wird bei der Warenannahme mit dem Kommittenten vereinbart.
Nach Ablauf der Kommissionszeit erhält der Kommittent 50% vom ausgeschriebenen Verkaufspreis. Sollte nach
der Annahme Verschmutzungen oder Mängel festgestellt werden, kommt diese Ware nicht in den Verkauf,
beziehungsweise Tatatuk – Kindersecondhand behält sich das Recht vor, den Verkaufspreis, ohne Rücksprache
mit dem Lieferanten um 20% zu reduzieren. Bei einer Warenannahme ohne gemeinsame Preisfestlegung ist der
Kommittent mit dem von uns festgesetzten Preis einverstanden.
4. Auszahlung
Der Verkaufserlös muss spätestens am Ende des sechsten Monats nach Anlieferung vom Kunden abgeholt
werden, andernfalls erlischt der Anspruch. Eine Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage des Warenscheins.
5. Warenrückgabe
Nach Ablauf der Kommissionszeit muß die Ware innerhalb zwei Wochen abgeholt werden.
Erhalten wir keine Nachricht geht diese nach Ablauf der Frist in das Eigentum von Tatatuk – Kindersecondhand
über und wird nach eigenem Ermessen weiterverkauft, entsorgt oder karitativen Zwecken zugeführt.
Wird ein vereinbarter Abholtermin ohne Benachrichtigung nicht eingehalten, erlischt nach zwei Wochen ebenfalls
jeglicher Anspruch.
6. Haftung
Tatatuk – Kindersecondhand übernimmt keinerlei Haftung bei Einbruch, Feuer- und Leitungswasserschäden,
oder höhere Gewalt. Ebenso ist eine weitere Haftung bei Diebstahl, Beschädigung oder Verschmutzung durch
Dritte ausgeschlossen.
7.Rechtsgültigkeit
Tatatuk – Kindersecondhand behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB)
jederzeit zu aktualisieren, zu erweitern oder zu verändern und diese als neuere Fassung zu veröffentlichen.
Bestehende AGB ́s werden mit der Inkraftsetzung einer Fassung neueren Datums ungültig.
Mit der Unterschrift auf auf der Einverständniserklärung gelten die AGB ́s als rechtsgültig und vereinbart.
8. Gewährleistung
Da es sich um einen Verkauf von Privat an Privat handelt und Tatatuk – Kindersecondhand als Vermittler agiert,
ist eine Gewährleistung sowie eine Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.
Mit dem Kauf nimmt der Käufer das Angebot so wie besehen und beschrieben an. Die Beschaffenheit der Ware
gilt dann als vereinbart. Kommissionsware ist vom Umtausch ausgeschlossen.
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